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Von den Archiven zu den Quellen und deren Deutungen – über die Schwierigkeiten nicht-heteronormatives Sexualverhalten im Kommunalarchiv zu erforschen: ein Fallbeispiel

Studierendenbeitrag von Leon Pfaff, Geschichtsstudent an der Universität Freiburg

Rahmenbedingungen der Recherche in Dorf und Stadt: Kommunalarchive im Fokus

Im Landesarchivgesetz (LArchG) Baden-Württembergs werden die Aufgaben der Archive definiert, die sich in öffentlicher Hand befinden. Demnach sind kommunale, also dörflich-, städtisch- und landesgestützte Archive langfristig für die Übernahme, Bewertung, Erschließung und Bereitstellung von behördlichem Schriftgut zuständig. Dieses darf von allen Personen mit berechtigtem Interesse eingesehen und genutzt werden, sofern der Zugang nicht aus Gründen des Datenschutzes verwehrt wird.[1] Wie sieht vor diesem Hintergrund die Suche nach Quellen zu lesbischen Lebenswelten aus und wie sind Archive organisiert? Dies soll am Beispiel von zwei Archiven – dem Gemeindearchiv in Zell-Weierbach sowie dem Stadtarchiv Offenburg – gezeigt werden.

Dörfliche Lebenswelten: Das Gemeindearchiv Zell-Weierbach (GA ZW)

Zell-Weierbach ist ein Stadtteil der Ortenauer Kreisstadt Offenburg in Mittelbaden. Bis 1971 war es ein eigenständiges Dorf im Osten des dortigen Reblandes.[2] Die Akten aus der dörflichen Kommunalverwaltung bis 1971 finden sich auch heute noch im Gemeindearchiv. Dieses befindet sich im ersten Obergeschoss und den Kellerräumen des Rathauses und wird vom lokalen „Heimat- und Geschichtsverein“ (HGV)[3] betreut. Er ist die Anlaufstelle für Interessierte, die zur Orts- oder Familiengeschichte forschen; ich selbst verfüge aufgrund eines Werkvertrages mit der Ortsverwaltung zudem über einen Schlüssel zu den Archivräumlichkeiten und bin seit 2021 Beisitzer im Vorstand des HGV.

Neben den Verwaltungsakten umfassen die Bestände des GA ZW auch Unterlagen aus Privat- und Vereinsnachlässen, wobei die Ordnung aufgrund räumlicher Beschränkungen teils recht verworren scheint; so findet sich neben katalogisierten Akten unter den einzelnen Bestandssignaturen auch Literatur, die im Inventarbuch von 1953[4] nicht verzeichnet ist. Die Akten der Verwaltung sind dabei in verschiedene Bereiche, entsprechend ihres Betreffs, kategorisiert. Die meisten der Akten werden in Archivkartons aufbewahrt, die der DIN ISO 16245 entsprechen[5], und sind so längerfristig nutzbar. Einzelne Archivalien werden aufgrund logistischer und räumlicher Kapazitäten (derzeit noch) in regulären Kartons verwahrt.

Im Vergleich zu einem landes- oder institutionell-gestütztem Archiv ist das GA ZW entsprechend der Population der Gemeinde recht klein; um den Zweiten Weltkrieg lebten rund 2000 Menschen im Ort. Eine Durchsicht der sich im GA ZW befindlichen Bestände im Hinblick auf unser Forschungsthema erfolgte daher unkompliziert und ohne größeren bürokratischen Aufwand, allerdings ist etwa die digitale Schlagwortsuche in den einzelnen Beständen nicht möglich, da das Findbuch lediglich analog vorliegt. Insbesondere die Bestände I Armenwesen, B1 Bürgerliches Recht, B2 Strafrechtspflege und C VIII Verhandlungen erschienen aufgrund des LSBTI-Archivleitfadens[6] interessant – eine Durchsicht der entsprechenden erhaltenen Akten lieferte jedoch keinen Hinweis auf lesbisches Leben im Dorf der 1930er- und 1940er-Jahre. Gründe hierfür könnten in einer verhältnismäßig unbürokratischen und lückenhaften Überlieferung in landwirtschaftlich geprägten Ortschaften liegen, wobei entsprechende Akten etwa zu öffentlichen Ämtern und aus dem Gerichtswesen auch in anderen Archiven lagern können. Zudem muss von einer Vernichtung von NS-Verwaltungsschriftgut am Ende des Zweiten Weltkrieges ausgegangen werden, wovon mir auch Zeitzeug*innen in Gesprächen wiederholt berichteten. Lesbische Aktivitäten könnten natürlich auch in dieser Zeit in Zell-Weierbach stattgefunden haben, ohne dabei aktenkundig geworden zu sein. Dennoch sind interessante Aspekte der früheren dörflichen Lebenswelt greifbar, wenn man etwa die im GA ZW vorhandenen Akten aus der Sozialfürsorge betrachtet.[7]

Alltag und Bürokratie im Stadtarchiv Offenburg (StA OG)

Das Stadtarchiv Offenburg weist einige Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten zum GA ZW auf. Als „Gedächtnis der Stadt“ bildet es mit dem städtischen Museum die Abteilung 8.2 im Fachbereich Kultur der Stadtverwaltung und beschäftigt mehrere Angestellte. Gemeinsam mit dem hiesigen Museum ist das Stadtarchiv im historischen Ritterhaus untergebracht.

In der Selbstbeschreibung benennt das StA OG den Ursprung und die Struktur der sich in ihm befindlichen Akten: „gemäß seinem gesetzlichen Auftrag“ nach dem LArchG bewahrt es Unterlagen der Stadtverwaltung auf, ebenso für die Stadtgeschichte interessante Zeitungen und Privat- oder Firmennachlässe.[8]

Hierbei zeigt sich vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen ein wesentlicher Aspekt: Lebten um den Zweiten Weltkrieg noch rund 20.000 Menschen in der Stadt (also zehnmal so viele wie im damals noch eigenständigen Zell-Weierbach), wohnen gegenwärtig dreimal so viele Menschen auf städtischer Gemarkung.[9] Es wird ersichtlich, dass allein aufgrund der Vielzahl an Akten(arten) im Stadtarchiv ein größerer räumlicher Anspruch als im GA ZW herrscht und an verschiedene Medien angepasste Aufbewahrungsarten notwendig sind. Dass hiermit ein wesentlich höherer Verwaltungsaufwand und größerer -apparat verbunden sind, ist offensichtlich.

Forschende können Anfragen an das spezifisch ausgebildete und geschulte Personal richten, um die Bestände des StA OG zu nutzen. Zum Zeitpunkt der Verschriftlichung dieses Beitrags (2022) steht die Restaurierung von vom Tintenfraß betroffener Akten im Fokus der dortigen Archivarbeit, zudem stellen die Frage und Entwicklung der Digitalisierung alter Akten und gegenwärtigen Stadtverwaltungsschriftguts einen wesentlichen Aspekt des städtischen Archivalltages dar.[10] Gleichzeitig geschieht die Bewertung, was eigentlich überliefert werden soll, vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Bestandsmassen.[11]

Im Stadtarchiv Offenburg wurde in einem Massenaktenbestand zufällig ein Fall gefunden, der nicht-heteronormatives, „abweichendes“ Sexualverhalten von zwei weiblichen Jugendlichen verhandelte. Er wird im Folgenden vorgestellt und zeigt, wie schwierig es sein kann, angesichts der spärlichen Überlieferung begründete Aussagen zu treffen.

Ein Fallbeispiel: ‚Lesbisch rassenschänderisch‘? Lesarten nationalsozialistischer Fürsorgeakten.

In amtlichen Fürsorgeakten (FSA) können personenbezogene Aussagen über Sexual- und Intimleben, Geschlechtsverkehrspartner*innen und weitere persönliche Details von Menschen dokumentiert sein.[12] Der Bestand 25 „Verschiedene Massenakten“ im Stadtarchiv Offenburg (StA OG) umfasst über 14.000 Akten, darunter auch solche der städtischen (Jugend-)Fürsorge. Aus den Titeln der Akten allein lässt sich selten ein Rückschluss auf ihren konkreten Inhalt und die Lebenswelten der darin erwähnten Personen ziehen. Im Rahmen meiner Recherchen suchte ich mögliche Hinweise auf lesbisches, „lesbian-like“[13] oder nicht-heteronormatives, ‚abweichendes‘(Sexual)Verhalten in diesem Bestand; es stellte sich mir insbesondere die Frage, ob und wie dies unter dem NS-Regime in den Akten festgehalten worden wäre.

In einer „Statistik der Geschlechtskrankheiten“[14] von 1933 bis 1940 finden sich im StA Offenburg die Namen 24 sogenannter „Geschlechtskranker“. Es existieren Fürsorgeakten zu 15 dieser Personen, viele hiervon waren junge Frauen oder weibliche Jugendliche, die der (gewerblichen) Prostitution verdächtigt wurden. Einige Aussagen und Ereignisse in den FSA lassen sich in einem nicht-heteronormativen Kontext betrachten – im Folgenden soll dies an einem Fallbeispiel dargelegt werden. Es wird dabei untersucht, welche Deutungsebenen und Interpretationsmöglichkeiten die Quellenlage zulässt sowie welche Brüche mit zeitgenössischen heteronormativen und gesellschaftlichen Wertvorstellungen[15] thematisiert wurden und wie darüber geurteilt wurde. Anhand des Falls kann exemplarisch diskutiert werden, wie sich die NS-Ideologie auf intime Lebensbereiche auswirkte.  

Der zu diskutierende Fall geht aus Fürsorgeakten hervor, die zu zwei 1918 und 1920 geborenen Schwestern angelegt wurden. Sie waren zur Zeit des im Folgenden geschilderten Falles, der 1935 aktenkundig wurde, 15 bzw. 17 Jahre alt. Die Fürsorgeakten waren schon zuvor angelegt worden und hatten eine längere Geschichte; da die ältere der beiden als Achtjährige missbraucht wurde, woraufhin ihr Verhalten dokumentiert wurde. Die jüngere der beiden Schwestern litt 1932 laut Akte unter „Veitstanz“, einem damals gebräuchlichen Begriff für eine Krankheit mit unwillkürlichen, ruckartigen Bewegungen, die heute als Chorea Huntington bezeichnet und durch einen Gendefekt verursacht wird. Deshalb wurde zu diesem Zeitpunkt auch für sie eine Akte angelegt.

„Beide Mädchen beurteilen den geschlechtlichen Verkehr mit Juden nicht als etwas Verabscheuungswürdiges.“[16]

Im September 1935 wurden drei junge männliche jüdische Personen (*1910, *1912, *1917) „in Schutzhaft“ genommen, weil sie durch ihr „Verhalten, insbesondere durch rassenschänderische Betätigung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet[en].“[17] Dies geht aus den genannten Fürsorgeakten hervor, in welchen von Jugendamt und Gestapo dokumentiert wurde, dass die beiden minderjährigen Schwestern mit den drei zu diesem Zeitpunkt zwischen 18 und 25 Jahre alten Männern seit der Fasent[18] im Februar und bis Juni 1935 immer wieder sexuellen Kontakt gehabt hätten. Feste Beziehungskonstellationen habe es hierbei ebenso wenig gegeben wie einen ständigen Treffpunkt:

Fa[19] [hatte], meistens gemeinsam mit der Schwester Fb, mit M dem Geschlechtsverkehr gleichkommende unsittliche und rassenschänderische Handlungen vorgenommen. M soll impotent sein, weshalb es nicht zu einem regelrechten Geschlechtsverkehr gekommen sei.[20]

Die 17- und 15-jährigen Schwestern sollen den Akten nach mehrfach gleichzeitig mit demselben Mann sexuelle Handlungen ausgeübt haben. Es bleibt offen, wie genau diese aussahen, ob die beiden Schwestern auch miteinander intim wurden und ob auch die anderen jungen Männer beteiligt waren. Die „dem Geschlechtsverkehr gleichkommende[n] unsittliche[n] […] Handlungen“[21] wurden nicht klar beschrieben oder definiert. Die Akten geben keine Auskunft, welche Handlungen vollzogen wurden und von wem sie gegenüber wem ausgeübt wurden. So ließen sich diese Aussagen sowohl als intime Berührungen zwischen jungen bzw. jugendlichen Männern und Frauen in einer Gruppe von fünf Personen deuten (etwa in Form von Streicheln oder Küssen), ebenso könnte man eine wechselseitige gleichzeitige Penetration oder sexuelle Stimulation oder gar Formen von Prostitution oder Mißbrauch vermuten.

Die sexuellen, als nicht-heteronormativ geframten Kontakte wurden vom Fürsorgeamt als „unsittlich“ gewertet.[22] Zudem – und dies kam verschärfend hinzu – galten die sexuellen Kontakte nach der NS-Ideologie und den zeitgenössischen Normen und Gesetzen als „rassenschänderisch“ und wurden auch deshalb strafrechtlich verfolgt: Gestapo und Jugendamt betonten explizit, dass der beteiligte M „Jude“ war.[23] Damit kriminalisierten die Behörden nicht nur sein sexuelles Handeln, sondern auch das der beiden Schwestern, als „Rassenschande“ im Kontext der NS-Rassenpolitik. Es ist bezeichnend für das NS-Regime, dass dieses rassenpolitische Delikt Eingang in die Bewertung des sexuellen Verhaltens der Geschwister F fand und vermutlich zu deren Ungunsten ausgelegt wurde, was nachfolgende Maßnahmen der Jugendfürsorge nahelegen, da beide Schwestern für mehrere Jahre in Erziehungsanstalten untergebracht wurden. Das weitere Schicksal der beteiligten jüdischen Männer ist ungewiss. Nach den Unterlagen im Stadtarchiv Offenburg konnten zwei von ihnen der weiteren staatlichen Verfolgung durch Emigrieren in die USA und Schweiz entkommen.

Dieses Fallbeispiel zeigt, dass sich hier nicht-heteronormatives Sexualverhalten und die Rassepolitik des Nationalsozialismus überlagerten und sich die Verfolgung, Sanktionierung und Stigmatisierung durch die Behörden dadurch verschärfte. Menschen, die ein der zeitgenössischen Vorstellung nach abweichendes Sexualverhalten zeigten und als „unsittlich“ oder ‚asozial‘ galten, konnten in Psychiatrie, in Heil- und Pflegeanstalten und in Erziehungsheimen eingewiesen bzw. untergebracht, auch zwangssterilisiert werden oder wurden gar im Rahmen der sogenannten „Aktion T4“ ermordet.

Beurteilung und Ausblick

Das dargelegte Beispiel nicht-heteronormativen Sexualverhaltens ist nur ein zufällig entdecktes. Der Fall kann unterschiedlich gelesen und ausgedeutet werden: es könnte sich sowohl um wechselnde Liebes- und Sexualbeziehungen und zu zeitgenössisch als „abweichend“ stigmatisierten Sexualpraktiken zwischen jungen bzw. jugendlichen Männern und Frauen in einer Gruppe gehandelt haben, bei dem es u.a. auch zu inzestuös-lesbischen Handlungen zwischen den beiden Schwestern kam; ebenso ist Mißbrauch oder Prostitution denkbar. Sanktionen für als abweichendes Sexualverhalten gebrandmarktes Verhalten wurden durch die Rassenpolitik des NS verschärft. Das Fallbeispiel zeigt, wie schwierig es ist, angesichts der notwendigen, aufwändigen Recherche, die häufig auf Zufallsfunde angewiesen ist, und angesichts der weit ausdeutbaren, oft nur spärlichen Informationen in den Akten, nicht-heteronormatives oder lesbisches Leben historisch zu erforschen. Die vorliegende Erörterung bietet einen Einblick in die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten kommunaler Archivarbeit und liefert interessierten Lokalforschenden möglicherweise Anhaltspunkte für eigene Recherchen. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, mit den Mitarbeitenden oder Zuständigen in Archiven über die eigenen Rechercheinteressen zu kommunizieren.


[1] https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=ArchivG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true (17.03.2022).

[2] Vgl., auch zur Bevölkerungszahl: Historie, online: https://zell-weierbach.de/gemeinde/geschichte/historie (17.03.2022).

[3] https://zell-weierbach.de/vereine/heimat-und-geschichtsverein-e-v (17.03.2022).

[4] Maier, Kurt-Erich: Inventare Badischer Gemeindearchive. Zell-Weierbach. Offenburg 1953.

[5] Vgl. zur Norm und Kartonbeispielen etwa https://www.klug-conservation.de/DIN-ISO-16245-2012 sowie https://www.regis.de/de/qualitaetsgarantie (17.03.2022).

[6] Vgl. Leidinger, Christiane: LSBTI-Geschichte entdecken! Leitfaden für Archive und Bibliotheken zur Geschichte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen, Berlin 2017.

[7] So wurden diese Bestände genutzt, um Personen zu recherchieren, die aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik wurden. Drei von ihnen wurden im Nationalsozialismus 1940 ermordet. Für sie werden im Oktober 2025 die ersten Stolpersteine Zell-Weierbachs verlegt.

[8] https://stadtarchiv-offenburg.de/ (17.03.2022).

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Offenburg#Einwohnerentwicklung (17.03.2022).

[10] Recherchemöglichkeiten innerhalb des StA OG sind neben analogen Findbüchern auch die Archivsoftware AUGIAS. Im Gegensatz etwa zum Landesarchiv Baden-Württemberg, Kreisarchiv der Ortenau oder Stadtarchiv Haslach ist eine Einsicht der Bestände und einzelner Akten des StA OG online jedoch nicht möglich.

[11] Dies ist eine Debatte, die schon seit mehreren Jahrzehnten geführt wird (vgl. etwa: Kretzschmar, Robert: Die „neue archivische Bewertungsdiskussion“ und ihre Fußnoten. Zur Standortbestimmung einer fast zehnjährigen Kontroverse, in: Archivalische Zeitschrift Nr. 82 (1999), S. 7-40.) und gegenwärtig noch immer Bestand hat. (Vgl. etwa: Koch, Elke: Die hohe Kunst der Bewertung. Praktische Überlieferungsbildung und ihre Voraussetzungen, Beitrag zum 24. Archivwissenschaftlichen Kolloquium der Archivschule Marburg, 2019. Online: https://www.archivschule.de/uploads/Publikation/VOE68/VOe68_Koch_ausf_21Febr2020.pdf (17.03.2022).)

[12] Vgl. Schellenberg, Theodore R.: Die Bewertung modernen Verwaltungsschriftguts (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg Nr. 17), Marburg 1990, S. 67-79, insbesondere S. 67f.

[13] Vgl. Leidinger, Christine/Boxhammer, Ingeborg: „Lesbian-like“ Geschichte – Vom Wettstreit richtiger Bezeichnungen, Verdächtigungen, Lesbensex und einer Vermisstenanzeige, in: AutorInnenkollektiv Loukanikos (Hrsg.): History is unwritten. Linke Geschichtspolitik und kritische Wissenschaft. Ein Lesebuch, Münster 2015, S. 144-159.

[14] Stadtarchiv Offenburg (StA OG): Bestand 5 „Alter Aktenplan“, 5/4563.

[15] Vgl. Degen, Barbara: VI. Weibliche Homosexualität in der Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, in: Ministerium der Justiz des Landes NRW (Hrsg.): Justiz und Homosexualität, Geldern 2020 (= Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen Band 24), S. 96-120, insbesondere S. 107-109.

[16] „2. Oktober 1935“, in: StA OG: Bestand 25 „Verschiedene Massenakten“, 25/6/426.

[17] „Abschrift Schutzhaftbefehl“, in: StA OG 25/6/433.

[18] Ortenauer Dialekt für Fasnet

[19] Zur Wahrung der Privatsphäre wurden Klarnamen geschlechterspezifisch anonymisiert.

[20] Ebd.

[21] „Abschrift Schutzhaftbefehl“, in: StA OG 25/6/433.

[22] Vgl. Degen: Rechtsgeschichte.

[23] Wie durchdrungen von nationalsozialistischer Ideologie die Offenburger Stadtverwaltung war, zeigt: Gall, Wolfgang M.: Gescheitert oder erfolgreich? Die Entnazifizierung der Stadtverwaltung Offenburg 1945-47, in: Die Ortenau 89, S. 397-422.


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lesbenwelt2 (15. Oktober 2025). Von den Archiven zu den Quellen und deren Deutungen – über die Schwierigkeiten nicht-heteronormatives Sexualverhalten im Kommunalarchiv zu erforschen: ein Fallbeispiel. Zwischen Unsichtbarkeit, Repression und lesbischer Emanzipation - Frauenliebende* Frauen im deutschen Südwesten 1945 bis 1980er Jahre. Abgerufen am 16. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/14yv5


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