Dr. Maria Plum – von der unerwünschten Jurastudentin zur ersten Ehrensenatorin der Universität Freiburg
Akteurinnen* – Vernetzungen
Muriel Lorenz (Universität Freiburg)
Dr. Maria Plum eröffnete als erste Frau eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg. Sie nutze ihre fachlichen Kenntnisse sowie ihren sozialen Status, um verfolgten Menschen während der Zeit des Nationalsozialismus zu helfen. Zusammen mit ihrer Lebenspartnerin und ihren zwei Sozias engagierte sich die sogenannte „Löwentruppe“ auch nach Kriegsende für feministische Belange.
Gegen alle Widerstände: Frauen in der juristischen Laufbahn
Nach der sukzessiven Öffnung der deutschen Hochschulen für Frauen ab 1900 – die badischen Universitäten in Freiburg und Heidelberg waren hier die ersten, die Frauen ein reguläres Studium eröffneten – dauerte es noch viele Jahre bis sich Studentinnen in den unterschiedlichen Disziplinen etablieren konnten. Besonders das Jurastudium galt als „unweibliches Fach“ und die Ämter und Berufe der Rechtspflege blieben Frauen bis ins Jahr 1922 verwehrt.1 Die offenen Anfeindungen sowie die frauenfeindliche Einstellungspraxis der Ministerien ließen die juristische Laufbahn für Frauen auch nach der Berufsöffnung nicht besonders attraktiv erscheinen. Dennoch gab es Studentinnen, die sich dazu entschieden, diesen Weg einzuschlagen – eine dieser Pionierinnen war Maria Plum.
Maria Plum wurde 1894 in Berlin geboren und unterstützte neben ihrer Ausbildung an der Handelshochschule Berlin ihren erkrankten Vater bei der Leitung der familieneigenen Chemiefabrik. Nach deren Verkauf immatrikulierte sie sich an der Frankfurter Universität und wechselte in den darauffolgenden Semestern an die Universität Freiburg. Im Wintersemester 1921/22 war sie dort eine von 19 Jura-Studentinnen, dies entsprach einem Anteil von lediglich 3% an der Studierendenschaft der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Nach ihrer äußerst erfolgreichen Promotion im Jahr 1923 sammelte sie während ihres Referendariats praktische Erfahrungen bei der Staatsanwaltschaft, dem Landgericht und der Stadtverwaltung in Freiburg. Im Dezember 1927 legte sie als Beste von 35 Kandidat*innen ihre zweite juristische Prüfung ab und eröffnete bereits am 15.01.1928 ihre eigene Kanzlei.2 Damit war sie die erste Frau, die in Freiburg eine Anwaltskanzlei gründete.
Handlungsspielräume im Nationalsozialismus
Die nationalsozialistische Politik positionierte sich vehement gegen Frauen in der Rechtspflege und erschwerte deren Ausbildung zunehmend. Maria Plum unterstützte daraufhin junge Referendarinnen, die ihre Ausbildung nicht mehr beenden konnten, indem sie sie inoffiziell in ihrer Kanzlei anstellte. Für Jurastudentinnen organisierte und leitete sie eine Arbeitsgemeinschaft bis diese auf Geheiß des NS-Studentenbundes im Sommer 1934 aufgelöst wurde, da Maria Plum als politisch nicht zuverlässig galt.3 Auch andere Freiburger Akademikerinnen unterstützen in den frühen 1930er Jahren Studentinnen. So boten die in der Freiburger Frauenbewegung aktiven Frauenrechtlerinnen Johanna Kohlund und Berta Sachs Kurse für angehende Lehrerinnen bzw. für Medizinerinnen an.4
Maria Plum war zudem „einer der wenigen Anwälte in Freiburg […], die seiner Zeit Juden berieten.“ 5 Zwischen 1933 und 1939 vertrat sie jüdische Emigrant*innen bei Vermögenstransfers ins Ausland und fand legale Wege, um wenigstens einen Teil deren Eigentums zu retten. Zudem überbrachte sie auf ihren beruflichen Reisen in die Schweiz Nachrichten von untergetauchten Jüd*innen an Freund*innen und half bei der Beschaffung von Visa. 1933 stellte sie zwei jüdische Referendare in ihrer Kanzlei ein und gab ihnen damit die Möglichkeit ihre Ausbildung fortzusetzen bis sie Ende 1934 Anstellungen im Ausland fanden.
Diese Aktivitäten blieben nicht unbemerkt und zogen immer wieder Repression seitens verschiedener Behörden nach sich. Bereits im Sommer 1933 wurde Plum wegen politischer Äußerungen von einem Kollegen angezeigt. Die NSDAP-Kreisleitung erhob mehrmals wegen der Vertretung von jüdischen Klient*innen Beschwerde. Nach der Verwarnung durch die badische Regierung erhielt sie von staatlicher und städtischer Seite keine Mandate mehr. Während des Kriegs wurde sie überwacht und erhielt von der örtlichen GESTAPO eine ernste Verwarnung unter Androhung strengster Maßregeln bei Zuwiderhandlungen. 1942 wurde die Kanzlei durchsucht und verschiedene Akten beschlagnahmt. Aus Sorge vor weiteren Repressionen vernichtete die Lebensgefährtin von Maria Plum alle Akten seit 1933, die auf eine zu enge Verbindung mit Jüd*innen hindeuteten.6
Nicht-Heteronormativität im nationalsozialistischen Deutschland
Marie Luise Goppel lebte mit Maria Plum in der Hasemannstraße 6 und war seit 1931 als Bürovorsteherin in der Kanzlei tätig. Die beiden Freundinnen sammelten gemeinsam Münzen und Medaillen, gingen in Konzerte und besuchten mit Goppels Bruder Freund*innen in Paris. Viele Dokumente zeugen von der engen Beziehung der beiden. In einem Brief etwa brachte Marie Luise Goppel ihre Sorge um ihre Partnerin zum Ausdruck, „weil sie [Maria] ohnedies häufig recht gefährliche Angriffe politischer Art im Rahmen der Berufstätigkeit erfuhr.“ Auch wenn die Beziehung nach außen platonisch schien, war die Nähe der beiden scheinbar ein offenes Geheimnis. In einem persönlichen Brief an Maria Plum vergaß es eine Freundin aus Genf nicht „Frl. Go.“ herzlich zu grüßen. Eine andere Freundin, der die Emigration nach Oxford geglückt war, schrieb im Juli 1938: „Meine Dankbarkeit und Verbundenheit bleiben unverändert und ich bitte Sie, stets darauf zu rechnen. Auch sind meine Zukunftswünsche an Sie (und Fräulein G.) die denkbar herzlichsten.“7 In den Beschreibung der Lebensumstände während der NS-Zeit, die Marie Luise Goppel im Rahmen des Entnazifizierungsverfahrens gegen Maria Plum schriftlich ausführte, wird die Verbundenheit der beiden besonders deutlich: Gemeinsam durchlebten sie „viele Monate schwerer Sorge und viele schlaflose Nächte“ 8 in ständiger Angst aufgrund der dauernden Anfeindungen und Gefahren.
Zwar nahmen die meisten nationalsozialistischen Machthaber gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Frauen nicht als ernstzunehmende Bedrohung wahr, solange diese nicht in der Öffentlichkeit ausgelebt wurde.9 Allerdings wurde die sich in der Weimarer Republik verstärkt entfaltende Subkultur mit ihren (Nacht-)Clubs, Vereinen und Zeitschriften gänzlich verboten. Viele frauenliebende Frauen wurden überwacht und waren der Vereinzelung ausgesetzt. Diese Verbote trugen in Kombination mit einem prinzipiellen Anzweifeln der Existenz von lesbischer Liebe zu einer langanhaltenden Unsichtbarmachung lesbischen Lebens bei, die erst im Laufe der 1970er Jahre aufgebrochen wurde. Die nicht-heteronorme Beziehung von Maria Plum und Marie Luise Goppel war für die beiden folglich durchaus eine Gefahr und konnte nur im Geheimen gelebt werden, dennoch hielten sie daran fest und teilten auch während des Zweiten Weltkriegs ihr berufliches und privates Leben.
Feministisches Engagement in der BRD
Nach Kriegsende wurde die Kanzlei von Maria Plum und Karola Fettweis geleitet, die 1946 endlich die Zulassung als Rechtsanwältin erhielt. Die als „Löwentruppe“ bekannte Arbeitsgemeinschaft organisierte juristische Ausschüsse mit Freiburger Frauenorganisationen und konnte dadurch Anregungen aus der Praxis der Gruppen in die Diskussion um die Gleichstellungsparagraphen miteinbringen. Fettweis wirkte in der Nachkriegszeit in der Eherechtskommission und an der Reform des Familienrechts mit und auch Maria Plum setzte sich weiterhin für die Gleichberechtigung von Frauen ein. Die Kanzlei wurde über die Grenzen Freiburgs hinaus bekannt und half vielen jungen Frauen im juristischen Bereich Fuß zu fassen.
Seit dem Tod von Marie Luise Goppel Ende der 1950er Jahre lebte Maria Plum allein in der Hasemannstraße und arbeitete unermüdlich weiter. Unter anderem beriet sie die Universität Freiburg in juristischen Fragen und war Mitglied des Universitätsbeirates. Die Universität verlieh ihr im Februar 1962 als erster Frau die Ehrensenatorenwürde und hob dadurch ihr besonderes Engagement hervor. Noch im selben Jahr starb Maria Plum bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg in ihrem Wochenendhaus in Titisee.
Maria Plum war eine hervorragende Anwältin, die trotz aller Anfeindungen und Diskreditierungen als erste Frau in Freiburg eine eigene Kanzlei gründete und als erste Frau zur Ehrensenatorin der Universität Freiburg ernannt wurde. Sie setzte sich großen Gefahren aus, indem sie junge Juristinnen förderte, verfolgten Menschen half und in einer nicht-heteronormativen Beziehung lebte. Eine intersektionale Betrachtungsweise ermöglicht es diese verschiedenen Facetten ihres Lebens zu erfassen und Maria Plums spezifische Lebenssituation quer zu einzelnen Verfolgungs- und Diskriminierungskategorien – als kritische Juristin, als Widerständlerin und als nicht-heteronormativ lebende Frau – zu begreifen.
Weiterführende Hinweise
Dr. Maria Plum ist Teil des Audioguide Queere* Geschichte(n) Freiburg, der nicht nur lesbische und schwule Geschichten (nach-)hörbar macht, sondern auch jenseits binärer Kategorien blickt.
>> Queere Geschichte*n Freiburg, Station 23 Maria Plum, Anwältin
1 Bajohr, Stefan; Rödiger-Bajohr, Kathrin: Die Diskriminierung der Juristin in Deutschland bis 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.): Der Unrechts-Staat. (Bd.2), Baden-Baden 1984, S. 126.
2 Staatsarchiv Freiburg (StAF) F166/3, Nr. 482.
3 StAF D180/2, Nr. 21836, Name der Gruppe „Arbeitsgemeinschaft für Juristinnen im Studium“.
4 Mischlich, Astrid: 85 Jahre DAB- Regionalgruppe Freiburg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, hg. v. Deutscher Akademikerinnenbund -Regionalgruppe Freiburg, Freiburg 2014. & StAF D180/2, Nr. 21836, Brief J. Kohlund.
5 StAF F166/3, Nr. 1186.
6 StAF D180/2, Nr. 21836.
7 Ebd.
8 Ebd.
9 Außerdem bewegten sich Frauen meist außerhalb der Machtzentren und wurden daher als weniger große Bedrohung wahrgenommen, vgl. Schoppmann, Claudia: Zur Situation lesbischer Frauen in der NS-Zeit, S. 35-44.
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Ute Reisner (8. November 2021). Dr. Maria Plum – von der unerwünschten Jurastudentin zur ersten Ehrensenatorin der Universität Freiburg. Zwischen Unsichtbarkeit, Repression und lesbischer Emanzipation - Frauenliebende* Frauen im deutschen Südwesten 1945 bis 1980er Jahre. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/quhu