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Frauen in Zwangsjacken: Gründe für die Einweisung in die Anstalt

Studierendenbeitrag von Janine Dengler, Studierende an der Universität Heidelberg. Janine Dengler ist tätig in der Arbeitsgruppe Psychatrieakten.

„An der Schwelle der Psychiatrie verläuft die Grenze dessen, was eine Gesellschaft als ,normales‘ Verhalten akzeptiert, hinter den Mauern der Psychiatrie leben die Menschen, die als nicht normal, als krank und behandlungsbedürftig angesehen werden.“ [1]

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die Zahl der Zwangseinweisungen in psychiatrischen Anstalten im Vergleich zu heute hoch.[2] Vor allem in der Zeit des Nationalsozialismus betrafen sie besonders häufig Frauen. Aber warum wurden Frauen häufiger in die Psychiatrie eingewiesen als Männer? War einer der Gründe möglicherweise ein Verhalten, dass in der Zeit als nicht rollenkonform galt? Wurden Frauen dann, wenn sie nicht heteronormativ lebten, zur Behandlung in eine Klinik eingewiesen?  

1. Anormalität: (Geistes-)Krankheiten und Behinderungen

Symptome von (Geistes-)Krankheiten führten dazu, dass sich Patienten*innen selbst in die Psychiatrie begaben oder von Angehörigen eingewiesen wurden.[3] Die Betroffenen wünschten sich eine Diagnose oder therapeutische Interventionen und hofften, dass ihr Leiden durch eine Behandlung gebessert würde.  Für die Angehörigen konnte die Einweisung überdies auch eine Entlastung bedeuten. Während des Nationalsozialismus wurden jedoch nicht ausschließlich Patienten*innen mit psychischen Erkrankungen eingewiesen. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, das 1933 in Kraft trat, steigerte die Zahl der Einweisungen von Personen, die psychisch oder körperlich als „anormal“[4] galten.

Als „anormal“ wurden alle Menschen angesehen, die nicht den rassenideologischen Vorstellungen der Nationalsozialisten entsprachen. Zunehmende Einweisungen resultieren daher zunehmend aus einer propagandistisch geschürten Angst.[5]

2. Asozialität: Arbeitsmoral, Familie und Sexualität

Während der Begriff „anormal“ Abweichungen von der geistigen und körperlichen Norm bezeichnete, bezog sich der Begriff „asozial“ in der NS-Zeit auf abweichendes Sozialverhalten.[6] Häufig wurde  synonym von „gemeinschaftsfremd“ gesprochen.[7] Als „asozial“ galt man unter anderem, wenn man seiner Arbeit nicht in dem Maße nachging, wie  durch die NS-Ideologie vorgegeben; also beispielsweise seinen Haushalt nicht im nationalsozialistischen Sinne „geordnet“ führte, die Kinder nicht gemäß der Ideologie erzog oder durch unsittliches Verhalten wie durch übermäßigen Alkoholkonsum auffiel. Auch Prostitution und Zuhälterei wurden als „asozial“ eingestuft.

Ein häufiger Grund für die Einweisung von Frauen war ihre Sexualpraxis.

Viele Männerbekanntschaften reichten aus, um eine Frau als „asozial“ zu deklarieren. Unterstellt wurde, dass solche Bekanntschaften gewerblichen Zwecken dienen könnten und Unzucht befördern würden. Frauen gerieten daher auch schon bei kleinen „Verstößen“ ins Visier, wurden verfolgt und zwangseingewiesen. Zu den Einweisungsgründen zählten  Probleme, welche die Ehe, das Arbeitsumfeld oder die Sexualität von Frauen betrafen. Häufig wurde ihnen ein „hemmungsloser Fortpflanzungstrieb“[8] vorgeworfen. Aber auch die Verweigerung ehelicher Sexualität konnte zur Hospitalisierung führen. Da männliche Sexualität die Norm darstellte, wurde jede die Penetration zurückweisende oder von ihr abweichende Form pathologisiert. Eine eigenständige oder unabhängige weibliche Sexualität war kaum denkbar. Auch lesbisches Begehren galt in diesem Sinne als deviant.

Das ändert sich nicht mit dem Systembruch. Auch in der jungen Bundesrepublik blieb eine weibliche Sexualität, die sich jenseits der Ehe oder der Penetration entfaltete, ebenso verdächtig, wie eine Frau, die selbst über die Anzahl und die Art ihrer Sexualkontakte entscheiden wollte. Auch das Ideal der Hausfrauenehe lebte fort. Die Frau wurde weiterhin daran gemessen, wie sie ihren Haushalt führte und für ihre Familie sorgte. So wundert es nicht, dass auch die Heidelberger psychiatrischen Akten der 1950er Jahre Abweichungen von den gesellschaftlichen Normen kritisch verzeichneten.

3. Sicherheit und Selbst-/Fremdgefährdung

Die Sicherheit der Bevölkerung, verstanden als „exklusiv arische Volksgemeinschaft“[9],  war ein zentrales Thema im Nationalsozialismus. Personen, die eine Gefahr, für die so verstandene „Volksgemeinschaft“ darstellten, wurden auf unterschiedliche Weise gesellschaftlich exkludiert – strafrechtlich oder durch eine Einweisung in die Psychiatrie.

Während im Nationalsozialismus eine staatliche „Gefahreneinweisung“ auch ohne Einschaltung eines Gerichts erfolgen konnte, war dies nach der Verabschiedung des Grundgesetztes im Jahr 1949 nicht mehr möglich. Seit den 1950er Jahren nahm die Zahl der Zwangseinweisungen insgesamt ab, da eine große Angst vor fälschlicher Einweisung bestand. Auch die Kosten wirkten hemmend. Krankenkassen und Fürsorgeverbände verhandelten darüber, wer sie zu übernehmen habe und welche Einweisungsgründe künftig gelten sollten. Trotz dieser Aushandlungsprozesse konnte man sich nicht auf neue Regelungen einigen und „die Praxis blieb, wie sie war, nämlich höchst disparat“[10].

In den betrachteten psychiatrischen Patientenakten des Universitätsarchivs Heidelberg der 1950er Jahre wurden die meisten Frauen von Angehörigen eingewiesen. Als Grund wurde dafür zumeist die Selbstgefährdung, Selbstverletzungen oder Selbstmordversuche, genannt. Argumentationen, welche die Fremdgefährdung oder die öffentliche Sicherheit betrafen, lassen sich hingegen in den betrachteten Akten auch im Rahmen von Zwangseinweisungen nicht finden.

Deviantes Verhalten führte zur Einweisung in die Anstalt.

Es zeigt sich, dass es viele Gründe für die Einweisung von Frauen in die Psychiatrie gab. Dabei konnte jegliches deviantes Verhalten der Frau, darunter auch Abweichungen von der Heteronorm, zu einer Einweisung in die Anstalt führen. So zum Beispiel als „asozial“ deklariertes Verhalten. Ein besonders häufiger Grund der Einweisung stellte die Sexualpraxis der Frauen dar. Auffällig ist, dass diese Einweisungspraxis auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 weitestgehend fortbestand.


[1] Freimüller, Tobias: An der Schwelle der Anstalt, in: Neue Polit. Lit. Nr. 64 (2019), S.  182–184.

[2] Das genannte Werk stellt eine wichtige Grundlage für den gesamten Artikel dar. Coché, Stefanie: Psychiatrie und Gesellschaft. Psychiatrische Einweisungspraxis im „Dritten Reich“, in der DDR und der Bundesrepublik 1941-1963 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 218). Göttingen 2017, S. 129.

[3] Coché (2017), Psychiatrie und Gesellschaft, S. 56.

[4] Zum Begriff „Anormal“ siehe: Buchli, Gisep: „Die Gesellschaft aber hat Anspruch auf Schutz vor ihnen“ – Der eugenische Diskurs über die Asylierung von Anormalen, in: Normal – anders – krank? Akzeptanz, Stigmatisierung und Pathologisierung im Kontext der Medizin, hrsg. v. Dominik Groß u. a. Berlin 2008, S. 409–434.

[5] Buchli (2008): Der eugenische Diskurs, S. 429.

[6] Zum Begriff „asozial“ siehe: Amesberger, Helga: Arbeitsmoral und Sexualität im Visier der Behörden. Die NS-Verfolgung von Frauen als ‚Asoziale‘ und die Kontinuitäten der Ausgrenzung, in: Kontinuitäten der Stigmatisierung von ‚Asozialität‘. Perspektiven gesellschaftskritischer Bildung, hrsg. v. Helga Amesberger, Judith Goetz u. Brigitte Halbmayr. Wiesbaden 2021, S. 27–36.

[7] Amesberger, Helga; Halbmayr, Brigitte: Behördliche Routinen der Stigmatisierung von Frauen als ‚Asoziale‘, in: Außerordentliches. Festschrift für Albert Lichtblau, hrsg. v. Regina Thumser-Wöhs. Wien 2019, S. 232.

[8] Amesberger (2019), Behördliche Routinen, S. 234.

[9] Amesberger (2019), Behördliche Routinen, S. 234.

[10] Coché (2017), Psychiatrie und Gesellschaft, S. 99.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
lesbenwelt2 (17. September 2023). Frauen in Zwangsjacken: Gründe für die Einweisung in die Anstalt. Zwischen Unsichtbarkeit, Repression und lesbischer Emanzipation - Frauenliebende* Frauen im deutschen Südwesten 1945 bis 1980er Jahre. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/quiy


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