Wer bin ich? Die (Re-)Konstruktion von Patientinnen
Studierendenbeitrag von Janine Dengler, Studierende an der Universität Heidelberg. Janine Dengler ist tätig in der Arbeitsgruppe Psychatrieakten.
Das Prinzip des Spiels „wer bin ich?“ dürfte wohl den meisten bekannt sein. Mit Hilfe von Ja-Nein-Fragen soll eine berühmte Persönlichkeit erraten werden. Die Arbeit mit psychiatrischen Patient*innenakten ähnelt dem bekannten Ratespiel. So stellen wir als Historiker*innen Forschungsfragen an das Quellenmaterial mit dem Ziel, Antworten zu finden. Aber was können wir durch die Akten über die Patient*innen in Erfahrung bringen und können wir anhand der Informationen rekonstruieren, wer die Patient*innen waren?
Diese Fragen werden im Folgenden diskutiert. Überdies werden der Aussagewert einer psychiatrischen Patient*innenakte sowie deren Potentiale und Grenzen untersucht. Dies geschieht exemplarisch anhand von Patientinnenakten der 1950er Jahre aus der Psychiatrischen Klinik Heidelberg.1
Bin ich Patientin in einer Anstalt?
Auf der ersten Seite der Akte finden wir personenbezogene Daten der Patientin wie Vor- und Nachname, Familienstand, Beruf, Wohnort, Religion, Geburtstag und -ort. Bei der Einweisung wurden der Name des Arztes, das Einweisungs- sowie später das Entlassungsdatum dokumentiert. Ebenfalls auf der ersten Seite festgehalten wurden die Diagnose und Angaben zum Verhalten der Patientin während der Aufnahme. So gibt die Akte auch Auskunft darüber, ob die Patientin bei ihrer Ankunft in der Klinik in Begleitung war und ob die Einweisung von ihr selbst oder von Angehörigen veranlasst wurde. Diese Informationen bieten erste wichtige Anhaltspunkte und geben einen Überblick über die soziobiographischen Kontexte der Patientin sowie über die Bedingungen bei der Einweisung. Hier findet jedoch auch die Übersetzung eines „Einzelschicksals in einen bearbeitbaren Fall“2 statt. „Das Individuum [wird] auseinander genommen und nach bestimmten Kriterien neu zusammengesetzt“. Die Ganzheit eines individuellen Lebens wird auf personen- und klinikbezogene Daten reduziert. Die Patientin wird damit Teil des institutionellen Systems, wodurch die ankommende Person hinter der aufgenommenen Patientin verschwindet. Durch die erfassten Kategorien wird die Patientin mit anderen Patientinnen vergleichbar.
Gibt es „Geisteskrankheiten“ in meiner Familie?
Nachdem die Kerndaten der Person erfasst wurden, folgten die Angaben von Angehörigen und der Patientin selbst. Der behandelnde Arzt erkundigte sich in einem ersten Gespräch nach dem Familien- und Berufsleben und dem Befinden der Patientin.3 So wurde in den vorliegenden Akten aus den 1950er Jahren gefragt, ob in der Familie „Geisteskrankheiten“ vorkommen. Die Annahme, „dass Geisteskrankheiten vererbbar seien“ ,4 bestand in der psychiatrischen Praxis seit dem 19. Jahrhundert und wurde besonders im Nationalsozialismus rassenbiologisch aufgeladen, was die Grundlage für eugenische Maßnahmen darstellte.
Sage ich die Wahrheit?
Bei der Dokumentation des Einweisungsgespräches fällt ein zentrales Problem auf: Die Selbst- und Fremdwahrnehmung weichen häufig voneinander ab. Dazu ein Beispiel aus den Psychiatrieakten der 1950er Jahre:5 Der Ehemann wurde bei der Einweisung seiner Ehefrau in die Psychiatrie zu ihrem Zustand befragt und antwortete: Sie mache „sich steigende Sorgen, dass sie keine Kinder bekomme. Sie behaupte nun, dass hierdurch die ganze Ehe zerstört würde, dass sie ein kranker Mensch sei“. Die Patientin behauptete hingegen, mit ihrem Mann habe sie „immer gut gelebt, sie habe sich auch keine Vorwürfe zu machen (sic) etwas in ihrer Ehe falsch gemacht zu haben.“ Dieses Beispiel von zwei Einschätzungen, die einander nicht entsprechen, mahnt Historiker*innen zur Vorsicht. Aussagen in historischen Quellen müssen stets kritisch betrachtet werden. Kommunizierte Selbstbilder mögen für die entsprechende Person in sich schlüssig sein, dennoch können sie Brüche enthalten, die einerseits dadurch entstanden sein mögen, dass beispielsweise schambehaftete Themen verdrängt und kaschiert wurden. Andererseits stehen hinter Aussagen auch persönliche Interessen und Absichten, die für Außenstehende nicht immer gleich erkennbar sind. Zudem wird Erlebtes aufgrund verschiedener Charaktereigenschaften, Hintergründe und sozialer Prägungen unterschiedlich bewertet, sodass ein Sachverhalt aus unterschiedlichsten Blickwinkeln wahrgenommen und beschrieben werden kann.
Akten können daher Aussagen aus diversen Perspektiven enthalten, ohne dass die Absichten von und die Gründe für konkurrierende Aussagen immer eindeutig entschlüsselbar sind. Daher ist es entscheidend, die entsprechenden Textstellen und Personen in ihren jeweiligen historischen und biographischen Kontexten zu verorten und keine kategorische Bewertung in „richtig oder falsch“ vorzunehmen.
Eine weitere Perspektive wurde durch die ärztliche Dokumentation von Informationen, die für die Krankengeschichte, Diagnose und Therapie relevant sind, eingebracht. Die Psychiaterin Ulrike Hoffmann-Richter spricht von der „Erhebung der Krankengeschichte aus der Biographie“.6 Das heißt, die Biografie wird unter medizinischen Aspekten gefiltert, was es schwierig macht, die Lebensgeschichte der Patientin aus ihrer Krankengeschichte zu rekonstruieren. Während heutige Patientinnenakten eher sachlich formuliert werden, ließ sich in den 1950er Jahren ein subjektiv gefärbter Schreibstil beobachten. So lautete der Befund des Arztes zu den Aussagen seiner Patientin: „Alles, was sie sagt, klingt unglaubwürdig, je nach augenblicklicher Brauchbarkeit gefärbt. Das Bild, das sie von ihrem Manne entwirft, […] scheint in weiblicher Variation durchaus auf sie zu passen, die sich selbst immer wieder mit dem Schimmer eines Aschenbrödels aus 50 Pf.-Romanen zu umgeben trachtet.“7 Als Historiker*in ist es wichtig, die ärztlichen Einschätzungen zu kontextualisieren, in medizinische Ausbildungs- und Berufspraktiken der jeweiligen Zeit einzuordnen und vor diesem Hintergrund zu problematisieren und zu diskutieren. Das Zitat illustriert das Frauenbild in den 1950er Jahren, nach dem die Frau als emotionales und leicht beeinflussbares Wesen angesehen wurde. Zudem ließ sich in den 1950er Jahren ein subjektiv gefärbter Schreibstil beobachten, der ihre rationale Wahrnehmung in Frage stellte. Darüber hinaus sind auch die analysierenden Historiker*innen standortgebunden. Aus diesem Grund ist es entscheidend, sich der eigenen Verortung bewusst zu sein und intersubjektiv nachvollziehbar zu argumentieren. Dabei müssen historische Kontexte erarbeitet, Quellen kritisiert und Argumente nachvollziehbar formuliert werden, sodass den Leser*innen der Gedankengang der Verfasserin/des Verfassers deutlich wird.
Wer bin ICH?
Auf den darauffolgenden Seiten der Akten sind die Diagnose- und Therapiemaßnahmen, die Beobachtungsprotokolle, medizinische Dokumentationen und auch Korrespondenzen zwischen Versicherungen und Anstalt aufgeführt. In seltenen Fällen lassen sich auch Aufzeichnungen der Patientin, darunter Bilder und Briefe, finden. Die Beobachtungsprotokolle halten fest, wie sich die Patientin den Ärzten, dem Pflegepersonal und anderen Patientinnen gegenüber benahm. Diese Angaben erlauben jedoch keine Aussagen über das Verhalten der Patientin außerhalb der Anstalt. Dafür müssten wir auf die Angaben der Patientin und auf die der Angehörigen zurückgreifen. Die Beobachtungsprotokolle spiegeln meist die Wahrnehmungen des Pflegepersonals wider. Dabei wurde nur das notiert, was nicht erwartbar bzw. alltäglich war. Die Therapiemaßnahmen und medizinischen Tabellen können uns Informationen über den gesundheitlichen Zustand der Patientin geben. Besonders interessant sind Briefe der Patientinnen. Durch den Brief an z.B. eine Freundin oder an die Mutter können wir einen Einblick in die Beziehungen zu Personen außerhalb der Psychiatrie bekommen und Details über das (Privat-)Leben der Patientin erfahren. Allerdings gibt es nicht von jeder Patientin überlieferte Briefe. Zudem bietet uns auch dieser Teil der Akte keine ungefilterten Informationen über die Patientin. Briefe und andere Selbstzeugnisse der Patientinnen konnten vom Personal eingesehen werden, was vermutlich zu einer Selbstzensur führte, die den Inhalt beeinflusst haben könnte. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass in diesen Egodokumente nur selten lesbisches* Verhalten ausfindig gemacht werden kann. Maßgeblich dazu beigetragen hat aber auch die rechtliche Situation, welche Homosexualität unter Strafe stellte sowie der soziale Ausschluss von nicht-heteronormativen Lebensformen zu dieser Zeit.
Ich bin ein Konstrukt.
Psychiatrische Patientenakten geben uns im Unterschied zu anderen Quellengattungen eine Vielzahl von Daten über eine Person. Zudem bieten sie uns einen Einblick in das Leben von marginalisierten Personen. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die Akten durch verschiedene Perspektiven geprägt sind. Die Perspektive des Arztes/der Ärztin durchzieht die Akte und findet sich besonders in der gestellten Diagnose und deren Begründung. Eine Patientinnenakte konstruiert daher eine Person nach einem eigenen, von medizinischen und institutionellen Erwägungen geprägten Muster. Ebenso stellt die Arbeit mit den Quellen selbst nur eine Annäherung an die historische Person und ihr Handeln dar. Eine Rekonstruktion „der Wirklichkeit“ ist nicht möglich. Wie bei dem Ratespiel „Wer bin ich?“ müssen auch bei der Analyse von historischen Patientinnenakten aus der Psychiatrie geschichtswissenschaftliche Fragen und deren Antworten gemeinsam betrachtet werden, um sich der Patientin und ihrem Leben ein Stück weit anzunähern .
- In der Psychatrischen Klink Heidelberg wurden Frauen und Männer behandelt, wobei Patientinnen und Patienten räumlich getrennt waren. Innerhalb des Blogbeitrags werden Patientinnenakten fokussiert und analysiert. [↩]
- Dieses und das folgende Zitat aus: Bernet, Brigitta: Eintragen und Ausfüllen. Der Fall des psychiatrischen Formulars, in: Zum Fall machen, zum Fall werden. Wissensproduktion und Patientenerfahrung, hrsg. v. Sibylle Brändli u.a. Frankfurt/ New York 2009, S. 68. [↩]
- Die Anlage der Formulare veränderte sich im Laufe der Zeit. Eine Darstellung der Entwicklung von 1870-1970 bei: Bernet (2009): Eintragen und Ausfüllen, S. 62–91. [↩]
- Imboden, Gabriela: „…jedenfalls ist Petentin Trägerin einer denkbar ungünstigen Erbmasse.“ Eugenik in Psychiatrie- und Verwaltungsakten, in: Was Akten bewirken können, hrsg. v. Claudia Kaufmann u. Walter Leimgruber. Zürich 2008, S. 95. [↩]
- Die in diesem Abschnitt verwendeten Zitate aus: Universität Heidelberg (UAH): Bestand der Patientenakten der Psychiatrischen Klinik der Universität Heidelberg, L-III-Frauen 1951, 51/102. [↩]
- Hoffmann-Richter (1995): Das Verschwinden der Biographie, S. 205. [↩]
- UAH: Bestand der Patientenakten der Psychiatrischen Klinik der Universität Heidelberg, L-III-Frauen 1951, 51/279. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
lesbenwelt2 (12. Juni 2023). Wer bin ich? Die (Re-)Konstruktion von Patientinnen. Zwischen Unsichtbarkeit, Repression und lesbischer Emanzipation - Frauenliebende* Frauen im deutschen Südwesten 1945 bis 1980er Jahre. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/quit