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Die Jugend erziehen und vor Verwahrlosung schützen! – Teil II.

,,Der Sündenbock“

Studierendenbeitrag von Linda Pittnerová, Studierende an der Universität Heidelberg. Linda Pittnerová ist tätig in der Arbeitsgruppe Psychatrieakten

In dem ersten Teil beschäftigte ich mich mit Anne und der mit ihrem freizügigen Lebensstil einhergehenden Pathologisierung. Für die ,,verwahrloste“ Jugend wurden nicht nur die äußeren Umwelteinflüsse, sondern ebenso die Erziehung verantwortlich gemacht. Die Erziehung der Kinder sollte der Frau obliegen. Daher wurde in dem jugendpsychiatrischen Gutachten nicht allein Anne, sondern auch ihre Mutter thematisiert und als problematisch eingestuft.

Von Vorurteilen bestimmt

Anne wurde 1942 geboren. In dem psychiatrischen Gutachten schien es wichtig zu erwähnen, dass Anne ein uneheliches Kind eines Soldaten war. Unmittelbar nach dem Krieg wurden die traditionellen Werte besonders herausgefordert. Hohe Scheidungsraten, Abtreibungen, uneheliche Kinder und sexuelle Freizügigkeit waren die Realität. Damit sollte jedoch spätestens in den 1950er Jahren in der jungen Bundesrepublik Schluss sein – so die politische Überzeugung. Die neue konservative Ordnung drängte den Menschen zu christlicher Moral. Uneheliche Kinder waren bis 1969 gesetzlich diskriminiert. Obwohl Annes Mutter kurz nach der Geburt einen anderen Mann heiratete, spielte das keine Rolle. Der ,,Verfall“ der Mutter und die daraus entstandene Vorverurteilung und Diskriminierung des Kindes konnten nicht mehr rückgängig gemacht werden. Infolgedessen wurden Anne und ihre Mutter von Anfang an von dem Arzt der Klinik abwertend betrachtet, was einer objektiven Beurteilung nicht zuträglich war.

Komplizierter Vater, aber die Mutter ist schuld!

Ab den 1950er Jahren wurde in psychiatrischen Formularen und Befragungen der ,,Familienidentität“ immer mehr Wert beigemessen. Es begann die Suche nach wichtigen Ereignissen innerhalb des familiären Umfelds, welche negative Auswirkungen auf Patient*innen hätten haben können.1 Obwohl Annes Stiefvater unter Alkoholproblemen litt, aggressiv war und die Mutter angeblich mit einem Messer bedrohte,2 was sich belastend auf das Familienleben ausgewirkt haben muss, spielte er im Gutachten nur eine nachgeordnete Rolle. Neben Annes Verhalten wurde auch das der Mutter problematisiert. Fehlende Liebe und Verständnis, zerfallene Ehen und Ähnliches. Primär wurden die Eltern für das als problematisch wahrgenommene Verhalten des Kindes verantwortlich gemacht.3 Dennoch wurde die fehlende Liebe seitens des Stiefvaters von dem Arzt in gewissem Maße als verständlich interpretiert: ,,Als weiteres ungünstiges Moment kam hinzu, dass er (der Stiefvater) stets eine besondere Aversion gegen das uneheliche Kind seiner Frau hatte.“4 Ebenfalls ,,ungünstig“ war der Alkoholkonsum des Vaters. Zum Vergleich wurde folgende Aussage über die Mutter gemacht: ,,Die Mutter schien behandlungsbedürftiger als das Kind.“5 Diese Aussage war für den Arzt im Gutachten über die weitere Heimunterbringung Annes erwähnenswert. Damit sollte betont werden, dass die Mutter für die Erziehung Annes als ungeeignet erachtet wurde. Obwohl sich Annes Mutter seit Jahren um eine Verbesserung bemühte und Anne aus den schlechten familiären Verhältnissen herausnehmen wollte, wurde nicht der Stiefvater, sondern die Mutter als erziehungsunfähig dargestellt. Das problematische Verhalten des Stiefvaters wurde zwar erwähnt, dennoch keineswegs näher thematisiert.

Das Versagen der Jugend

Zum Schutz der Jugend wurde 1953 das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (bekannt auch als das Schund- und Schmutzgesetz) erlassen (ähnlich jenem der Weimarer Republik). Damit sollte vermieden werden, dass Publikationen, welche dem geförderten Sittenideal in irgendeiner Weise widersprachen, verboten und somit die ,,Verwahrlosung der Jugend“ verhindert werden konnte. Dazu zählten hauptsächlich Publikationen, welche in dem Verdacht standen, die Sexualität der Jugendlichen motivieren zu können. Stattdessen wurden Aufklärungsbücher herausgegeben, welche die Kinder und Jugendlichen über Sitten, Sauberkeit und Reinheit belehren sollten. Grundsätzlich waren aber die Eltern, bzw. die Mütter, für die Erziehung der Kinder und die Vermittlung sittlicher Werte zuständig. Bei einer drohenden ,,Verwahrlosung“ sahen sich die Obrigkeiten daher berechtigt, Jugendliche in Erziehungsheime einzuweisen und damit den Eltern zu entziehen. Die Mutter war nicht nur in den Augen des Arztes für die ,,Verwahrlosung“ von Anne verantwortlich. Es scheint eine allgemeine Ansicht der 1950er Jahre zu sein, dass die Mütter für das Fehlverhalten ihrer Kinder verantwortlich waren.

,,Die Mutter sei mitschuld an dem Versagen der Jugendlichen, weil sie diese immer in Schutz genommen habe, wenn ihr Ehemann sie zu Recht habe bestrafen wollen.“4

Diese Aussage einer früheren Arbeitsgeberin Annes, welche der Arzt in das psychiatrische Gutachten übernahm, verdeutlicht, wer verantwortlich für die ,,verwahrloste Jugend“ gemacht werden sollte. Wie nah die Arbeitsgeberin Annes der Mutter war und wieviel sie tatsächlich von den privaten Verhältnissen mitbekam, wurde nicht berichtet. Eine Notwendigkeit, die Beziehung zwischen Annes Mutter und ihrer Arbeitsgeberin zu erklären, sah der Arzt nicht. Um solche Schlüsse zu ziehen und als aussagekräftige Behauptungen im Gutachten zu verwenden, brauchte man offenbar keine zusätzlichen Informationen.

Die unmögliche Lösung

Während der 1950er Jahre dachte Annes Mutter mehrmals über eine Scheidung nach. Den Antrag auf die Ehescheidung stellte sie 1955, jedoch wurde die Scheidung nie vollzogen. Die Gründe dafür sind nicht überliefert. Allerdings ist es so, dass eine Scheidung in dieser Zeit dem gängigen Familienideal widersprach.

Annes Mutter gab bei der Befragung an, dass sie die Scheidung als die einzige Lösung für die Probleme sah. Dennoch wurde in der Quelle nur eine Wegnahme Annes aus den familiären Verhältnissen und eine Heimunterbringung empfohlen. Die Scheidung als eine mögliche Lösung wurde von dem Arzt nicht angesprochen.5 Eine gute Ehefrau der 1950er Jahre sollte nämlich dem Mann unterworfen sein. Zusätzlich wurden oft die vorehelichen Erfahrungen der Frau für eine nicht funktionierende Ehe verantwortlich gemacht. Besonders die vorehelichen sexuellen Begegnungen, welche nach damaliger Ansicht die Frau dauerhaft prägten, deutete man als Ursache des Problems.6 Diese Betrachtungsweise ist bei dem Arzt der Psychiatrischen Klinik Heidelberg ebenfalls zu beobachten. Es ist unübersehbar, dass er mit seinen Aussagen über die Mutter ihre personale Autonomie untergräbt und auf das aggressive Verhalten des Stiefvaters nicht näher eingeht.

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm…

Da Anne ein uneheliches Kind war, ging man automatisch von einer Sittenlosigkeit der Mutter aus. Das zeigt sich nicht nur in den Aussagen über die Mutter, welche von Vorurteilen geprägt waren, sondern auch darin, dass diese auf Anne übertragen wurden. Weder Anne noch ihre Mutter verkörperten das Familienideal der 1950er Jahre, was schließlich zu einer Pathologisierung und Benachteiligung Annes führte.

Bild: Family_watching_television_1958_cropped2, https://web.archive.org/web/20071226081329/teachpol.tcnj.edu/amer_pol_hist/thumbnail427.html, Uploaded a work by Evert F. Baumgardner – National Archives and Records Administration. from https://web.archive.org/web/20071226081329/teachpol.tcnj.edu/amer_pol_hist/thumbnail427.html with UploadWizard

  1. Zu verschiedenen Formulartypen und Schwerpunkten in Psychiatriekliniken seit 1870 siehe: Bernet, Brigitta: Eintragen und Ausfüllen. Der Fall des psychiatrischen Formulars, in: Spuhler, Gregor (Hg.): Zum Fall machen, zum Fall werden. Wissensproduktion und Patientenerfahrung. Frankfurt 2009. S. 83─85. []
  2. Universität Heidelberg (UAH): Bestand der Patientenakten der Psychiatrischen Klinik der Universität Heidelberg, L-III-Frauen 51/123. []
  3. Gesamtverband deutscher Nervenärzte: Zentralblatt für die gesamte Neurologie und Psychiatrie. Referatenteil des Archivs für Psychiatrie und Nervenkrankheiten vereinigt mit Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie (Bd. 149, Heft 1). Berlin, Göttingen, Heidelberg, März 1959. S. 118. []
  4. UAH: L-III-Frauen 51/123. [] []
  5. Ebd. [] []
  6. Herzog, Dagmar: Die Politisierung der Lust. Sexualität in der deutschen Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts. München 2005. S. 146─149. []

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lesbenwelt2 (18. Januar 2023). Die Jugend erziehen und vor Verwahrlosung schützen! – Teil II. Zwischen Unsichtbarkeit, Repression und lesbischer Emanzipation - Frauenliebende* Frauen im deutschen Südwesten 1945 bis 1980er Jahre. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/quif


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