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“50 Jahre Frauenkriminalität” – nationalsozialistische Erklärungsmuster für von Frauen begangene Straftaten

Studierendenbeitrag von Chiara Kummer, Studierende an der Universität Heidelberg. Chiara Kummer ist tätig in der Arbeitsgruppe Zeitschrifte/Monografien.

Diese 1937 vom Bayerischen Statistischen Landesamt herausgegebene Schrift gibt einen Einblick in das nationalsozialistische Frauenbild und in die zeitgenössische Vorstellung der “kriminellen Frau”. Anhand von Statistiken, die Alter, Familienstand und Geschlecht als Kategorien einbeziehen, wird versucht, die Spezifika der Frauenkriminalität zu erklären. Das Buch ist in zwei wesentliche Kapitel einzuteilen: 1. “Entwicklung und Verlauf der einzelnen Delikte in den Jahren 1882-1932” und 2. “Allgemeine und besondere Ursachen der Frauenkriminalität und ihre Wirkungen in den Jahren 1882-1932”.

Schon zu Beginn wird herausgestellt, dass die Emanzipation der Frau für eine ausgeprägtere Kriminalität derselben verantwortlich zu machen sei: “Je mehr die Frau in ihrer Stellung sich dem Manne nähert und ihn ersetzt, desto eher begeht sie dieselben asozialen Handlungen (d.h. Straftaten) wie der Mann”, lautet eine zentrale These.1  Aufgrund der “Grundverschiedheit der Geschlechter” schreibt der Verfasser, ein wissenschaftlicher Hilfsarbeiter des Statistischen Landesamts, Frauen eine ihnen eigene, für sie charakteristische kriminelle Neigung zu. Ebenfalls bemüht er sozial-mechanische Erklärungsmuster für Kriminalität und macht Kriegs- und Nachkriegsjahre für die “Verrohung und Verwilderung der Jugend und der Sitten” verantwortlich. Diese Nachkriegszeit erkennt er erst 1933 als “innenpolitisch liquidiert” an, delegitimiert so die Weimarer Republik und macht ihr die “sinkende Moral des Volkes” zum Vorwurf.2 Auch die Frauen selbst werden für obiges verantwortlich gemacht: “Sie hätte den Gatten, den Sohn oder den Bruder verantwortungsbewußt wieder zu Staatsbürgern und nicht zu Revolutionären erziehen dürfen”. Sie hätten sich an dieser Entwicklung mitschuldig gemacht, indem sie nicht in ihre “engeren Lebensbezirke” zurückgekehrt seien.3

Die kriminelle Frau als “Gehilfin des Mannes”

Zunächst untersucht der Autor die Delikte gegen den Staat und die öffentliche Ordnung. Er hält den Begriff für irreführend, sei doch jedes Delikt “gegen die Ruhe und Sicherheit der Gemeinschaft und somit gegen den Staat” gerichtet.4 Schon bei seinen Darstellungen zum ersten Delikt (Hochverrat und Landesverrat), lässt sich ein im Folgenden wiederkehrendes Motiv ausmachen. Frauenkriminalität von älteren, verheirateten Frauen kann durch “Abhängigkeit vom Ehemann”, “Erregungszustände des Klimakteriums” oder “Verbitterung” entschuldigt werden, während jüngeren Frauen eine “vaterlandslose Gesinnung” attestiert wird.5 Begeht eine Frau ein Verbrechen, tue sie dies aus Eifersucht, Leidenschaft oder Mutterinstinkt. Ihre Kriminalität wird nicht als eigenständig wahrgenommen, sondern drehe sich stets um den Mann und wird nur im Verhältnis zu ihm gedacht.

“Das Streben nach Gewinn” ist einer der wenigen Beweggründe, die er Frauen außerhalb der eben aufgezählten zugesteht.6 Diebstahl ist nämlich das von Männern und Frauen am häufigsten begangene Delikt. Frauen wird sogar eine größere “Gewinnsucht” zugeschrieben, da sie höhere Ansprüche hätten und ihre Aufgabe der “Verbrauch von Gütern” sei.7 Ein weiteres Delikt, das Frauen aufgrund ihres Wesens liegen soll, ist die Begünstigung. “Unter dem Einfluß des Mannes, als Gattin, als Mutter, als Geliebte handelt die Frau hier meist ohne persönlichen materiellen Gewinn. Darin zeigt sich das frauliche Moment”.8

“unlogisch, schwach, klatschsüchtig”

Eine weitere Projektion ist die der “Frau ohne Rechtsverständnis”. Frauen wären sich eines Gesetzesbruchs nicht bewusst, da sie nichts davon verstünden. So seien sie beispielsweise für einen Meineid zu “unlogisch”, zu Lüge und Verstellung aber regelrecht prädestiniert.9 Verantwortungsbewusstes Handeln wird ihr nicht zugetraut. Diese Auffassung geht auf das im 19. Jahrhundert aufgekommene psychiatrische Konzept der Hysterie zurück, demzufolge Frauen nicht in der Lage seien, zwischen Lüge und Wahrheit zu unterscheiden. Weitere Spezifika der Frauenkriminalität ergeben sich laut Verfasser aus der “fraulichen Schwäche” und ihrer angeblich gesteigerten Emotionalität. Auch Schwatz-, Flatterhaftigkeit und Rachsucht werden Frauen zugeschrieben. Als Beispiel hierfür kann man die Beleidigung erwähnen, die in der Schrift mit angeblicher “Klatschsucht” und “Feigheit” der Frauen erklärt wird. Auch diese Zuschreibungen rekurrieren auf dem Konzept des “hysterischen Charakters” von Frauen.

In der Zusammenfassung zum Abschnitt “Delikte gegen den Staat und die öffentliche Ordnung” wird festgestellt, dass die durch Emanzipation errungene, öffentliche Stellung der Frauen diese Art von Verbrechen erst möglich gemacht habe. Berufstätigkeit habe dafür gesorgt, dass Frauen Fähigkeiten erlernten, die sie dann in der Kriminalität einsetzen könnten. Ergänzend werden die frühere Loslösung von Frauen aus Familienverhältnissen und ein allgemein entwickelter, neuer Hang zum Individualismus als Erklärungen angeführt.

Die Frau sei gefährlicher geworden, ihre Straftaten schwerer als vor dem Krieg. Männer sahen die Geschlechterordnung vor allem deshalb bedroht, da Frauen während des Krieges Arbeitsbereiche übernommen haben, die zuvor von Männern besetzt waren.

Delikte mit sexuellem Hintergrund

Der nächste Abschnitt behandelt Delikte mit sexuellem Hintergrund. Hierfür werden vor allem die engen Wohnverhältnisse in Städten und die “Lockerung der allgemeinen Geschlechtsmoral”, die “geschlechtlichen Verirrungen” förderlich sei, verantwortlich gemacht.10 Der Verfasser merkt an, dass man Frauen “auf dem Gebiete der Sittlichkeit viel nachsieht”.11 Interessanterweise wird aber die Theorie aufgestellt, Frauen würden sich eher in der Sexualsphäre bewegen als Männer. Damit ist hier beispielsweise die “Vorliebe der Frau Heiraten zu stiften” oder die oben erwähnte “Klatschsucht” gemeint.12 Gleichzeitig würden sie “mit Vorliebe” die Sexualsphäre ihrer Opfer ausbeuten, zum Beispiel bei Erpressungen.13 Von Frauen getätigte Beleidigungen seien meist sexueller Art. Ihre Sexualität sei “extensiver aber nicht intensiver als die des Mannes”.14  Es ginge ihr also nicht um die Befriedigung ihres eigenen Sexualtriebes, sondern eher um die Befriedigung ihrer “Klatschsucht” und dem Streben danach, Jüngeren etwas beizubringen.

Im Abschnitt zum Thema Abtreibung stellt der Autor die These auf, es handele sich um ein Delikt der Landbevölkerung. Schwangeren schreibt er Unzurechnungsfähigkeit zu. Obwohl viele Gründe für eine Abtreibung aufgezählt werden, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, sie sei eine Folge von “Leichtsinn und Skrupellosigkeit und ein im Wert ungeheuer gestiegener Geschlechtsgenuß”.15 Die “geschlechtliche Freiheit”, die Teil der immer wieder angesprochenen, allgemeinen “Verrohung” und “Verwilderung” sei, sei der wahre Grund für das Delikt.16

Familienstand, Alter, Geschlecht

Abschließend beleuchtet der Verfasser die einzelnen Faktoren noch einmal zusammenfassend. Die Kategorie des Alters betreffend stellt er eine “Verjüngung der kriminellen Frau” fest und sieht einen Zusammenhang zwischen Pubertät, erster Menstruation, Klimakterium und ansteigender Kriminalität.17 Ähnlich wie bei schwangeren Frauen werden Hormone als unzurechnungsfähigmachend angesehen. Auch nennt er “typische” Delikte der jeweiligen Altersklassen. Das Problem sieht er vor allem bei jungen Menschen, die in den Kriegsjahren “nicht den sittlichen Halt hatten, Versuchungen zu widerstehen”.18

Zum Familienstand fällt ihm die starke Belastung der Witwen und Geschiedenen auf, wobei er aber auch die Verwobenheit mit den Altersklassen hervorhebt. Die Verbrechen von Verheirateten werden gerne entschuldigt und als Delikte von “kaum krimineller Bedeutung” verteidigt, die nicht auf die Ehe an sich zurückzuführen seien.19 Es soll nicht der Eindruck entstehen, die Ehe erhöhe die Kriminalität der Frau. Geschiedenen wird “moralische Haltlosigkeit, Charakterlosigkeit und Minderwertigkeit” zugeschrieben.20

Als äußere Einflüsse werden unter anderem die wirtschaftliche Lage und die staatliche Umwelt, das System, anerkannt. Eine geringere Schulbildung verstärke laut Autor das “gefühlsbetonte Handeln” von Frauen und ließe sie gesetzliche Schranken in erhöhtem Maße übersehen.21

Fazit

In vorliegendem Beitrag habe ich die Kernpunkte des über 100-seitigen Buches in Kürze zusammengefasst. Ich habe den Fokus auf die im Buch vorgenommenen Zuschreibungen angeblich weiblicher Eigenschaften gelegt, die herangezogen wurden, um gesetzeswidrige Handlungen von Frauen zu erklären. Auch wenn weibliche Homosexualität im Buch nicht einmal erwähnt wird, gibt sein Inhalt doch Aufschluss über die zeitgenössischen Vorstellungen von weiblicher Sexualität und die starren Rollenbilder im Allgemeinen. Genauer gesagt darüber, dass weder Frauen, noch ihre Sexualitäten als eigenständig angesehen wurden. Viel eher wurden emanzipierte Frauen als kriminalitätsanfälliger und als Bedrohung wahrgenommen.


  1. KRUG, Josef: 50 Jahre Frauenkriminalität. 1882-1932 (Beiträge zur Statistik Bayerns, Bd. 124), München 1937, Vorwort. []
  2. Ebd., S. 11-13. []
  3. Ebd., S. 13. []
  4. Ebd., S. 16. []
  5. Ebd., S. 17 und S. 19. []
  6. Ebd., S. 51. []
  7. Ebd., S. 66. []
  8. Ebd., S. 65. []
  9. Ebd., S. 26f. []
  10. Ebd., S. 31. []
  11. Ebd., S. 33. []
  12. Ebd., S. 35. []
  13. Ebd., S. 57. []
  14. Ebd., S. 114f. []
  15. Ebd., S. 40. []
  16. Ebd., S. 40f. []
  17. Ebd., S. 94. []
  18. Ebd., S, 97. []
  19. Ebd., S. 99. []
  20. Ebd. []
  21. Ebd., S. 110. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
lesbenwelt2 (16. Januar 2023). “50 Jahre Frauenkriminalität” – nationalsozialistische Erklärungsmuster für von Frauen begangene Straftaten. Zwischen Unsichtbarkeit, Repression und lesbischer Emanzipation - Frauenliebende* Frauen im deutschen Südwesten 1945 bis 1980er Jahre. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/quia


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